Information der Verwaltung

Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Kinder und Jugendlichen, liebe Aktive,

Die Pandemie hat uns immer noch im Griff!  Wann der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann , ist ungewiss. Die Fallzahlen steigen wieder.

Mitgliederversammlungen:

In diesen Monaten wären auch wieder die Jahreshauptversammlungen der Abteilungen und des Hauptvereins durchzuführen, was anzahlmäßig ginge – bis zu 100 Personen- aber die Räumlichkeiten dazu fehlen. So müssen wir diese Versammlungen in den Sommer oder Herbst hinein verschieben in der Hoffnung, dass dies dann möglich ist.

Satzungsgemäß sind alle gewählten Mitglieder in ihren Funktionen weiterhin kommissarisch im Amt bis eine Neuwahl stattfinden kann.

Mitgliedsbeiträge:

Im März werden die Mitgliedsbeiträge eingezogen. Für die rechtliche Grundlage zitiere ich den Auszug zu diesem Thema aus einer Mitteilung des Badischen Sportbundes Karlsruhe an die Vereine:

„Mitglieder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitglieds- bzw. Abteilungsbeitrages, sofern die Satzung keine andere Regelung aufzeigt.“

„Mitglieder haben auch kein Recht auf fristlose Kündigung der Mitgliedschaft, weil der Verein die Schließung des Sportbetriebs nicht zu vertreten hat und es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt.

Mitglieder können aber unter Einhaltung der in der Satzung vorgeschriebenen Frist , eine ordentliche Kündigung vorlegen.“

Wir sind uns der schwierigen Lage bewusst und wissen auch , dass die angebotenen Online- Übungen den Präsenz-Betrieb nicht ersetzen kann.

Wir sind aber den Übungsleitern und Übungsleiterinnen dankbar, dass sie auch in dieser schwierigen Zeit für die Aktiven da sind.

In der Hoffnung auf baldigen Präsenzbetrieb

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Sigrid Beck, 1. Vorsitzende