Kinder- und Jugendturnen -Infos zur Testung / Stand: 01.06.2021-

Liebe Eltern, Jugendliche und Kinder,

nach nun gut zwei Wochen gibt es endlich Klarheit zum Thema Testpflicht im Rahmen des Sportbetriebes. Leider wurden unsere Hoffnungen auf „einfache“ Vorgaben enttäuscht.

Alle am Sportbetrieb teilnehmende Personen ab 6 Jahren müssen für die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten, egal ob im Freien oder in der Halle, einen

            Testnachweis –„tagesaktuell“, d.h. nicht älter als 24 Stunden,
            Impfnachweis,
oder     Genesenen-Nachweis
vorlegen.

Es bestehen folgende vier Testmöglichkeiten:

1. offizielle Teststelle (Testzentrum, Arztpraxis, Apotheke, usw.)
2. Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen der Beschäftigten,
3. Anbieter einer Dienstleistung, der einer Testpflicht unterliegt oder
4. Schule oder Kindertageseinrichtung für die diese besuchenden Schülerinnen
     und Schüler oder Kinder und das dort beschäftigte Personal.

In den Fällen der Nummern 2 bis 4 kann die zu testende Person die Probenentnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassenen Test (zugelassener Selbsttest) selbst durchführen, sofern eine geeignete Person dies überwacht

Geeignet ist, wer
– zuverlässig ist und in der Lage ist
– die Gebrauchsanweisung des Tests zu lesen und zu verstehen,
– die Testung zu überwachen,
– dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten und
– das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen und zu dokumentieren.

Die ordnungsgemäße Durchführung des Testes sowie das Ergebnis des Testes sind schriftlich zu dokumentieren. Sollte sich ein positives Testergebnis ergeben, muss die getestete Person sich umgehend in Quarantäne begeben. Zur Absicherung des Schnelltestes hat ein PCR-Test zu erfolgen.

Gerne hätten wir angeboten, einen von euch mitgebrachten und vor Ort durchgeführten Selbsttest zu überwachen und zu dokumentieren. Doch leider fehlen uns hierzu u.a. die personellen Kapazitäten. Geeignete Personen (siehe Beschreibung oben), die zuverlässig (1 x wöchentlich) zu unseren Trainingszeiten bereit sind diese Aufgaben zu übernehmen, können sich gerne bei Heike Mößner-Koch unter humm.koch@t-online.de melden. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte dadurch evtl. eine Testung vor Ort ermöglicht werden.

Bitte denkt daran, euch bei der für eure Gruppe zuständigen Übungsleiterin bis spätestens Donnerstag, 03.06.2021 per Mail oder WhatsApp zu melden, wenn ihr ab Montag bzw. Mittwoch wieder an den Turnstunden teilnehmen wollt. Die Gruppeneinteilung findet ihr in der entsprechenden Info auf dieser Homepage.

Wir sehen gespannt der Zukunft entgegen. Alles ist in Bewegung. Keiner von uns weiß, ob es nicht schon in den nächsten Tagen neue –günstigere oder auch ungünstigere- Vorgaben gibt. Wir werden jedenfalls unser Möglichstes tun, auch diesen wieder gerecht zu werden.

Euer Team Kinder- und Jugendturnen